Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zorin GmbH Stand: 01.01 2010
1. Geltung und Änderung der vorliegenden Bedingungen
1.1 Für sämtliche von der Zorin GmbH (Zorin) erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen gelten die nächstehen-den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Allge-meine Nutzungsbedingungen für Zorin-Webseiten(ANB).
1.2 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Zorin nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedin-gungen abschließen zu wollen.
1.3 Zorin veröffentlicht die AGB im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Änderungen der AGB, der Produkt- bzw. Leistungs-beschreibung und ANB werden ebenfalls im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht.
1.4 Zorin wird den Kunden über Änderungen der AGB, ANB, Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen sowie der Preislisten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen unterrichten. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Zorin wird den Kunden bei Bekanntgabe auf diese Folge hinweisen.
1.5 Widerspricht der Kunde den Änderungen, so sind beide Vertragsteile berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende zu kündigen. Bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gelten die bisherigen Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
2. Vertragsbeginn, Leistungsvorbehalt
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Zorin und dem Kunden kommt mit einer schriftlichen Beantragung durch den Kunden und der Annahme durch Zorin, die entweder schriftlich oder durch Freischaltung des Anschlusses erfolgt, zustande. Für die Antragstellung verwendet der Kunde das jeweils geltende von Zorin erstellte Antragsformular. Die Anspruchnahme der Dienstleistung von Zorin setzt voraus, dass der Kunde geschäftsfähig ist oder das Einverständnis des Erziehungs-berechtigten vorliegt.
2.2 Zorin behält sich vor,
a) die Annahme des Kundenantrags abzulehnen,
b) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen von einer durch den Kunden zu leistenden, angemessenen Sicherheitsleistung, mindestens in Höhe eines zu erwar-tenden bzw. ermittelten monatlichen Telekommuni-kationsumsatzes, abhängig zu machen,
c) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen nach vorheriger Ankündigung von der Zahlung eines monatlichen Entgelts abhängig zu machen, das kostenorientiert ermittelt wird.
3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Darüber hinaus können Vereinbarungen über bestimmte Mindestvertragslaufzeiten getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.
3.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 1 Woche zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
3.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zorin ist insbesondere zu einer fristlosen Kündigung des Vertragverhältnisses berechtigt, wenn
a) der Kunde Dienstleistungen von Zorin missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Zorin Webseiten verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht; besteht;
b) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird, ein solches droht oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die zu befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird;
c) der Kunde wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere für zwei aufeinander folgende Abrechnungs-zeiträume mit der Zahlung des von Zorin in Rechnung gestellten Betrags bzw. eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug gerät;
d) der Kunde wesentlichen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen erfolgten Wohnsitzwechsel im Sinne der Ziffer 6.4 dieser AGB nicht anzeigt;
e) der Kunde nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags sein Einverständnis mit der von Zorin durchzuführenden Boni-tätsprüfung nicht erteilt oder die Auskunft negativ ausfällt.
3.4 Die Kündigung des Dienstleistungsvertrags bedarf der Schriftform. Die Kündigung durch Zorin kann außerdem mündlich, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder in anderer Weise, z. B. durch Sperrung des Kundenanschlusses erfolgen.
4. Sperrung des Kundenanschlusses
4.1 Zorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Anschluss zu sperren, wenn
a) der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen von mindestens 76,69 Euro in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und der Kunde mindestens 2 Wochen vorher schriftlich und unter dem Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, auf die Sperre hingewiesen wurde (§ 19 Abs. 1 TKV (Telekommunikations- Kundenschutzverordnung)) oder
b) das Gebührenaufkommen des Kunden im auffälligen Maße ansteigt und aus diesem oder einem anderen Grund der Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt wird oder
c) die sonstigen Voraussetzungen einer Anschlusssperre im Sinne des § 19 Abs. 2 TKV vorliegen, insbesondere wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.
4.2 Zorin kann Entsperrungen von Anschlüssen aus-schließlich an Wochentagen von montags bis freitags während den üblichen Geschäftszeiten vornehmen.
5. Telekommunikationsdienstleistungen
5.1 Der Umfang der von Zorin zu erbringenden Tele-kommunikationsdienstleistungen ergibt sich aus der Zorin Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung und den weiteren Angaben in dem Antragsformular. Die Zorin Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung wird im Amtsblatt der Regulierungs-behörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht und in den Geschäftsräumen von Zorin zur Einsicht ausgelegt.
5.2 Die Verpflichtungen von Zorin, die vereinbarten Telekom-munikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch die Ver-fügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Zorin behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Telekommunikationsdienstleistungen bei Kapazitätseng-pässen in den Betreibernetzen sowie bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor. Zorin wird die Netzbetreiber jedoch anhalten, Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, Zorin fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.3 Sofern Zorin Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird Zorin für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung.
5.4 Etwaige vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich nachkommt.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Zorin geschäftsfähig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.
6.2 Der Kunde wird die von Zorin erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts, insbesondere des Telekommuni-kationsgesetzes sowie der telekommunikationsrechtlichen Verordnungen, nutzen. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Bereich seiner Wohnung bzw. seines Unternehmens alle Voraussetzungen und Vorkehrungen zu schaffen, die nach vorheriger Mitteilung durch Zorin für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde Mitarbeitern von Zorin sowie sonstigen Unternehmen, die durch Zorin beauftragt werden und bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mitwirken, Zutritt zu den Anschlüssen ermöglichen, den genannten Personen die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie von Zorin installierte Anlagen nur nach Maßgabe der von Zorin übermittelten Betriebshinweise nutzen.
6.4 Der Kunde wird Zorin jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, Rufnummer seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegenstand der Anmeldung bei Zorin bzw. der von Zorin versandten Rechnung sind, mit- der von Zorin versandten Rechnung sind, mit- bzw teilen. Gleiches gilt für Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Änderung der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung der Kontoverbindung Rufnummer oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben.
6.5 Der Kunde wird die Zahlungen, die er zu leisten hat, unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, erbringen.
7. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde erhält von Zorin für die erbrachten Leistungen eine Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich. Zorin behält sich jedoch das Recht vor, vor bei geringfügigem Gebührenaufkommen mehrere Monate in einer Sammelrechnung zusammenzufassen.
7.2 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus den Preislisten von Zorin in der jeweils gültigen Fassung ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch Zorin in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht.
7.3 Die von Zorin in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
7.4 Im Falle des Verzugs ist Zorin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem im Bundesanzeiger veröffentlichen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem an seine Stelle tretenden Steuerungsmittel der Europäischen Zentralbank zu verlangen, falls es sich bei dem betreffenden Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. Ist er kein Verbraucher, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt Zorin vorbehalten.
7.5 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungen von Zorin sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Zorin zu erheben. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrags. Sofern der Kunde unverschuldet die Einwendungsfrist versäumt, kann er Einwendungen binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses Zorin schriftlich mitteilen. Dem Kunden obliegt der Nachweis für das mangelnde Verschulden. Sofern Zorin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Kunden Verbindungsdaten im Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft Zorin keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung.
7.6 Etwaige Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen überzahlter Rechnungsbeträge, Doppelzahlungen u. Ä. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.
7.7 Sofern der Kunde ein Lastschrifteinzugsverfahren gewählt hat und Rückbelastungen einer Lastschrift erfolgen, wird der Kunde Zorin die daraus entstehenden Kosten erstatten.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von Zorin aufgrund erbrachter Telekommunikationsdienstleistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9. Einbeziehung Dritter in die Vertragsbeziehung
9.1 Die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung eines Anschlusses an Dritte ist dem Kunden nur gestattet, wenn Zorin vorher schriftlich zugestimmt hat oder zwischen dem Dritten und Zorin ein gesonderter Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist.
9.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung solcher Rechnungsbeträge verpflichtet, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstehen.
9.3 Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt, ist dieser durch den Kunden ermächtigt, gegenüber Zorin Willenserklärungen bezüglich der Rechnung abzugeben und entsprechende Erklärungen von Zorin entgegenzunehmen.
10. Kreditlimit
10.1 Zorin ist berechtigt, für den Kunden eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. Zorin wird dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage jederzeit Auskunft über die Höhe des vorgegebenen Kreditlimits erteilen.
10.2 Zorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Telekommuni-kationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt.
10.3 Die Verpflichtung des Kunden zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7 dieser Vereinbarung bleibt durch diese Regelung unberührt.
11. Haftung
11.1 Zorin haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung sowie für Verschulden bei Vertragsschluss. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für Zorin selbst als auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.2 Sämtliche nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte des Kunden (wie Rücktritt, Kündigung, Minderung) sowie auf Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (wie Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Gewährleistung), sind vorbehaltlich der Regelungen der TKV ausgeschlossen. Die Haftung von Zorin nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben ebenfalls unberührt.
12. Datenschutz
12.1 Zorin wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikations-Datenschutzverord-nung (TDSV) dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. Zorin ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.
12.2 Zorin wird Verbindungsdaten nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmungen der Telekommunikations-Daten-schutzverordnung (TDSV), derzeit für die Dauer von 80 Tagen nach Versand der Rechnung speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine vollständige Speicherung oder eine sofortige Löschung. Sofern Daten auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist Zorin insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
12.3 Der Kunde willigt ein, dass seine Rechnungen auch im europäischen Ausland erstellt und von dort aus versandt werden können. Zorin wird das mit der Erstellung und dem Versand der Rechnungen beauftragte Unternehmen vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.
12.4 Zorin wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
13. Bonitätsprüfung
13.1 Zorin ist berechtigt, bei Geschäftskunden Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrags an Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln und bei den vorgenannten Unternehmen Auskünfte über den Kunden einzuholen. Zorin wird dem Kunden auf Anfrage die Anschriften der Auskunfteien sowie Kreditversicherungsgesellschaften mitteilen.
13.2 Zorin wird bei Privatkunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorbehaltlich einer gesonderten Einwilligung des Kunden Bonitätsauskünfte über Drittunternehmen (z. B. Schufa) einholen sowie Negativdaten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Zorin ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. Der Kunde ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zorin berechtigt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen Zorin und dem Kunden bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Zorin und dem Kunden ist Hanau, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zorin kann ihre Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen.
14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Zorin und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Einwilligung zur Datenübermittlung an Wirtschaftsauskunfteien
1. Der Kunde willigt in die Einholung von Auskünften der Schufa-Gesellschaft bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunft sowie die Weitergabe von Daten an die Schufa-Gesellschaft bzw. eine sonstige Wirtschaftsauskunft ein.
2. Der Kunde willigt ein, dass die Zorin GmbH der Creditreform Experian GmbH (CEG, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss) Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die vertragsgemäße Abwicklung und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrags übermittelt. Unabhängig davon wird die Zorin GmbH der CEG auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen). Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die CEG speichert die Daten und übermittelt sie an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der CEG sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die CEG auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die CEG stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die CEG Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die CEG ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrschein-lichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann bei der CEG Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Zorin Networks GmbH
Auf dem Keipersnickel 2
63457 Hanau
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden eventuell bereits geleistete Einrichtungs- und Grundgebühren zurückerstattet. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Verbindungsgebühren müssen allerdings in voller Höhe bezahlt werden. Diese Zahlungsverpflichtung können Sie vermeiden, indem Sie bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist keine Zorin Telekommunikationsdienstleistungen in Anspruch
nehmen.
1.1 Für sämtliche von der Zorin GmbH (Zorin) erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen gelten die nächstehen-den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Allge-meine Nutzungsbedingungen für Zorin-Webseiten(ANB).
1.2 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Zorin nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedin-gungen abschließen zu wollen.
1.3 Zorin veröffentlicht die AGB im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Änderungen der AGB, der Produkt- bzw. Leistungs-beschreibung und ANB werden ebenfalls im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht.
1.4 Zorin wird den Kunden über Änderungen der AGB, ANB, Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen sowie der Preislisten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen unterrichten. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Zorin wird den Kunden bei Bekanntgabe auf diese Folge hinweisen.
1.5 Widerspricht der Kunde den Änderungen, so sind beide Vertragsteile berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende zu kündigen. Bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gelten die bisherigen Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
2. Vertragsbeginn, Leistungsvorbehalt
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Zorin und dem Kunden kommt mit einer schriftlichen Beantragung durch den Kunden und der Annahme durch Zorin, die entweder schriftlich oder durch Freischaltung des Anschlusses erfolgt, zustande. Für die Antragstellung verwendet der Kunde das jeweils geltende von Zorin erstellte Antragsformular. Die Anspruchnahme der Dienstleistung von Zorin setzt voraus, dass der Kunde geschäftsfähig ist oder das Einverständnis des Erziehungs-berechtigten vorliegt.
2.2 Zorin behält sich vor,
a) die Annahme des Kundenantrags abzulehnen,
b) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen von einer durch den Kunden zu leistenden, angemessenen Sicherheitsleistung, mindestens in Höhe eines zu erwar-tenden bzw. ermittelten monatlichen Telekommuni-kationsumsatzes, abhängig zu machen,
c) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen nach vorheriger Ankündigung von der Zahlung eines monatlichen Entgelts abhängig zu machen, das kostenorientiert ermittelt wird.
3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Darüber hinaus können Vereinbarungen über bestimmte Mindestvertragslaufzeiten getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.
3.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 1 Woche zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
3.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zorin ist insbesondere zu einer fristlosen Kündigung des Vertragverhältnisses berechtigt, wenn
a) der Kunde Dienstleistungen von Zorin missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Zorin Webseiten verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht; besteht;
b) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird, ein solches droht oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die zu befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird;
c) der Kunde wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere für zwei aufeinander folgende Abrechnungs-zeiträume mit der Zahlung des von Zorin in Rechnung gestellten Betrags bzw. eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug gerät;
d) der Kunde wesentlichen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen erfolgten Wohnsitzwechsel im Sinne der Ziffer 6.4 dieser AGB nicht anzeigt;
e) der Kunde nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags sein Einverständnis mit der von Zorin durchzuführenden Boni-tätsprüfung nicht erteilt oder die Auskunft negativ ausfällt.
3.4 Die Kündigung des Dienstleistungsvertrags bedarf der Schriftform. Die Kündigung durch Zorin kann außerdem mündlich, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder in anderer Weise, z. B. durch Sperrung des Kundenanschlusses erfolgen.
4. Sperrung des Kundenanschlusses
4.1 Zorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Anschluss zu sperren, wenn
a) der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen von mindestens 76,69 Euro in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und der Kunde mindestens 2 Wochen vorher schriftlich und unter dem Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, auf die Sperre hingewiesen wurde (§ 19 Abs. 1 TKV (Telekommunikations- Kundenschutzverordnung)) oder
b) das Gebührenaufkommen des Kunden im auffälligen Maße ansteigt und aus diesem oder einem anderen Grund der Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt wird oder
c) die sonstigen Voraussetzungen einer Anschlusssperre im Sinne des § 19 Abs. 2 TKV vorliegen, insbesondere wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.
4.2 Zorin kann Entsperrungen von Anschlüssen aus-schließlich an Wochentagen von montags bis freitags während den üblichen Geschäftszeiten vornehmen.
5. Telekommunikationsdienstleistungen
5.1 Der Umfang der von Zorin zu erbringenden Tele-kommunikationsdienstleistungen ergibt sich aus der Zorin Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung und den weiteren Angaben in dem Antragsformular. Die Zorin Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung wird im Amtsblatt der Regulierungs-behörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht und in den Geschäftsräumen von Zorin zur Einsicht ausgelegt.
5.2 Die Verpflichtungen von Zorin, die vereinbarten Telekom-munikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch die Ver-fügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Zorin behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Telekommunikationsdienstleistungen bei Kapazitätseng-pässen in den Betreibernetzen sowie bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor. Zorin wird die Netzbetreiber jedoch anhalten, Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, Zorin fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.3 Sofern Zorin Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird Zorin für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung.
5.4 Etwaige vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich nachkommt.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Zorin geschäftsfähig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.
6.2 Der Kunde wird die von Zorin erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts, insbesondere des Telekommuni-kationsgesetzes sowie der telekommunikationsrechtlichen Verordnungen, nutzen. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Bereich seiner Wohnung bzw. seines Unternehmens alle Voraussetzungen und Vorkehrungen zu schaffen, die nach vorheriger Mitteilung durch Zorin für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde Mitarbeitern von Zorin sowie sonstigen Unternehmen, die durch Zorin beauftragt werden und bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mitwirken, Zutritt zu den Anschlüssen ermöglichen, den genannten Personen die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie von Zorin installierte Anlagen nur nach Maßgabe der von Zorin übermittelten Betriebshinweise nutzen.
6.4 Der Kunde wird Zorin jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, Rufnummer seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegenstand der Anmeldung bei Zorin bzw. der von Zorin versandten Rechnung sind, mit- der von Zorin versandten Rechnung sind, mit- bzw teilen. Gleiches gilt für Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Änderung der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung der Kontoverbindung Rufnummer oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben.
6.5 Der Kunde wird die Zahlungen, die er zu leisten hat, unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, erbringen.
7. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde erhält von Zorin für die erbrachten Leistungen eine Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich. Zorin behält sich jedoch das Recht vor, vor bei geringfügigem Gebührenaufkommen mehrere Monate in einer Sammelrechnung zusammenzufassen.
7.2 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus den Preislisten von Zorin in der jeweils gültigen Fassung ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch Zorin in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht.
7.3 Die von Zorin in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
7.4 Im Falle des Verzugs ist Zorin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem im Bundesanzeiger veröffentlichen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem an seine Stelle tretenden Steuerungsmittel der Europäischen Zentralbank zu verlangen, falls es sich bei dem betreffenden Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. Ist er kein Verbraucher, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt Zorin vorbehalten.
7.5 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungen von Zorin sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Zorin zu erheben. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrags. Sofern der Kunde unverschuldet die Einwendungsfrist versäumt, kann er Einwendungen binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses Zorin schriftlich mitteilen. Dem Kunden obliegt der Nachweis für das mangelnde Verschulden. Sofern Zorin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Kunden Verbindungsdaten im Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft Zorin keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung.
7.6 Etwaige Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen überzahlter Rechnungsbeträge, Doppelzahlungen u. Ä. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.
7.7 Sofern der Kunde ein Lastschrifteinzugsverfahren gewählt hat und Rückbelastungen einer Lastschrift erfolgen, wird der Kunde Zorin die daraus entstehenden Kosten erstatten.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von Zorin aufgrund erbrachter Telekommunikationsdienstleistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9. Einbeziehung Dritter in die Vertragsbeziehung
9.1 Die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung eines Anschlusses an Dritte ist dem Kunden nur gestattet, wenn Zorin vorher schriftlich zugestimmt hat oder zwischen dem Dritten und Zorin ein gesonderter Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist.
9.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung solcher Rechnungsbeträge verpflichtet, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstehen.
9.3 Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt, ist dieser durch den Kunden ermächtigt, gegenüber Zorin Willenserklärungen bezüglich der Rechnung abzugeben und entsprechende Erklärungen von Zorin entgegenzunehmen.
10. Kreditlimit
10.1 Zorin ist berechtigt, für den Kunden eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. Zorin wird dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage jederzeit Auskunft über die Höhe des vorgegebenen Kreditlimits erteilen.
10.2 Zorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Telekommuni-kationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt.
10.3 Die Verpflichtung des Kunden zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7 dieser Vereinbarung bleibt durch diese Regelung unberührt.
11. Haftung
11.1 Zorin haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung sowie für Verschulden bei Vertragsschluss. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für Zorin selbst als auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.2 Sämtliche nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte des Kunden (wie Rücktritt, Kündigung, Minderung) sowie auf Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (wie Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Gewährleistung), sind vorbehaltlich der Regelungen der TKV ausgeschlossen. Die Haftung von Zorin nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben ebenfalls unberührt.
12. Datenschutz
12.1 Zorin wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikations-Datenschutzverord-nung (TDSV) dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. Zorin ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.
12.2 Zorin wird Verbindungsdaten nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmungen der Telekommunikations-Daten-schutzverordnung (TDSV), derzeit für die Dauer von 80 Tagen nach Versand der Rechnung speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine vollständige Speicherung oder eine sofortige Löschung. Sofern Daten auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist Zorin insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
12.3 Der Kunde willigt ein, dass seine Rechnungen auch im europäischen Ausland erstellt und von dort aus versandt werden können. Zorin wird das mit der Erstellung und dem Versand der Rechnungen beauftragte Unternehmen vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.
12.4 Zorin wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
13. Bonitätsprüfung
13.1 Zorin ist berechtigt, bei Geschäftskunden Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrags an Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln und bei den vorgenannten Unternehmen Auskünfte über den Kunden einzuholen. Zorin wird dem Kunden auf Anfrage die Anschriften der Auskunfteien sowie Kreditversicherungsgesellschaften mitteilen.
13.2 Zorin wird bei Privatkunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorbehaltlich einer gesonderten Einwilligung des Kunden Bonitätsauskünfte über Drittunternehmen (z. B. Schufa) einholen sowie Negativdaten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Zorin ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. Der Kunde ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zorin berechtigt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen Zorin und dem Kunden bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Zorin und dem Kunden ist Hanau, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zorin kann ihre Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen.
14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Zorin und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Einwilligung zur Datenübermittlung an Wirtschaftsauskunfteien
1. Der Kunde willigt in die Einholung von Auskünften der Schufa-Gesellschaft bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunft sowie die Weitergabe von Daten an die Schufa-Gesellschaft bzw. eine sonstige Wirtschaftsauskunft ein.
2. Der Kunde willigt ein, dass die Zorin GmbH der Creditreform Experian GmbH (CEG, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss) Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die vertragsgemäße Abwicklung und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrags übermittelt. Unabhängig davon wird die Zorin GmbH der CEG auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen). Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die CEG speichert die Daten und übermittelt sie an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der CEG sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die CEG auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die CEG stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die CEG Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die CEG ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrschein-lichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann bei der CEG Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Zorin Networks GmbH
Auf dem Keipersnickel 2
63457 Hanau
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden eventuell bereits geleistete Einrichtungs- und Grundgebühren zurückerstattet. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Verbindungsgebühren müssen allerdings in voller Höhe bezahlt werden. Diese Zahlungsverpflichtung können Sie vermeiden, indem Sie bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist keine Zorin Telekommunikationsdienstleistungen in Anspruch
nehmen.
